Das Implantat selbst ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung; für den Zahnersatz darauf gibt es den befundbezogenen Festzuschuss. Für gesetzlich Versicherte sind Keramikimplantate eine private Zusatzleistung. Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten je nach Tarif einen Anteil – die Bedingungen klären wir transparent im Vorfeld.